Selbsthilfegruppe

Miau-Wuff-Piepmatz


Warum habe ich diese Selbsthilfegruppe gegründet?

 

Aus eigener Erfahrung und auch aus Recherchen ist mir aufgefallen, dass das Veterinäramt einen ( zu Unrecht) Guten Ruf besitzt.

Es wird automatisch davon ausgegangen, dass die Veterinärämter ALLE Korrekt und nur zum Wohle der Tiere handeln.

Es wird vermutet, dass das Veterinäramt "berechtigt" einschreitet, manchmal sogar "zu spät" und Sätze wie " Jetzt passiert endlich mal was " sind keine Seltenheit.

Nicht nur das Veterinäramt macht einem zum "Täter, sondern auch die Bevölkerung, die dem Irrglauben aufsitzt, das Veterinäramt schreitet IMMER zu Recht ein!

Dem ist aber nicht so.

Auch die Mitarbeiter in einem Veterinäramt sind nur Menschen, haben auch nur ihre täglichen Bedürfnisse wie jeder anderer Mensch auch, kochen auch nur mit Salzwasser und haben auch mal Streit mit dem Partner öder Ärger mit ihren Kindern.

Sprich: Auch eine Behörde wie das Veterinäramt hat nur ganz normale Menschen als Mitarbeiter und keine Roboter.

Wie in jeder Behörde auch, gibt es auch Korrupte Mitarbeiter, gestreßte Mitarbeiter, Mitarbeiter die eigentlich nur ihre eigene Ansicht haben wie jeder Bürger auch.

Das Veterinäramt wird also nur von ganz normalen Menschen besetzt und nicht von einer Allwissenden Macht.

Dies wird häufig überbewertet, dass ein Veterinäramt nicht ein gefühlloses Amt ist, sondern besetzt ist mit Mitarbeitern aus Fleisch und Blut.

Das Veterinäramt ist sich aber seiner Macht bewußt und nutzt es für sich aus. Weil ihnen ja nicht auf die Finger geschaut wird und man schließlich als "normaler Bürger " dem hilflos ausgesetzt wird.

Das Veterinäramt hat die Befugniss, Tiere zu beschlagnahmen, einzuziehen und zu veräußern. Manchmal ohne gerichtliches Gehör. Es entsteht die Vermutung, dass das Vetamt dies aus rein tierschutzgründen erwirkt.

Es kommt kein Richter und teilweiße auch kein Anwalt auf die Idee, dass da etwas nicht korrekt gelaufen ist in dem Procedere und so mit "gewinnt" ein Veterinäramt meistens den Fall, denn es sind ja Beamte des Staates!

Und diese sind ja verpflichtet zur Gesetzteseinhaltung. Aber noch einmal! Es sind nur Menschen, die am anderen Ende über das Schicksal der Tiere und der Halter entscheiden.

Wenn z.B. ein Jugendamt einschreitet, ein Kind womöglich kurzfristig aus der Familie holt, weil Gefahr in Verzug ist, so hat auch ein Jugendamt die Pflicht, die Eltern davon in Kentniss zu setzten, was von ihnen erwartet wird und unter welchen Voraussetzungen sie ihr Kind wieder bei sich aufnehmen dürfen. Und um die Obhutnahme zu legalisieren, wird das Amtsgericht angerufen, es findet eine Verhandlung statt, in dem noch mal erörtert wird, ob eine Inobhutnahme gerechtfertigt war und wie die Voraussetzungen sind um das Kind zur Familie zurück zuführen.

Dann kommt ein amtlicher Stempel des Amtsgerichtes unter den Beschluß und man kann als Eltern diese Beschluß annehmen, etwas verändern oder aber man hat die Möglichkeit, den Beschluß beim nächsthöheren Gericht anzufechten.

Und nur in ganz gravierenden Fällen kehren die Kinder nicht wieder zurück nach Hause.

Jetzt stellen wir das Veterinäramt gegenüber.

Ein Veterinäramt kommt sogleich MIT Beschlagnahme-Beschluß, nimmt alles mit, was 4 Beine hat und KEINER überprüft bereits da, ob dieser Beschlagnahme-Beschluß gerechtfertigt war. Selbst der ausstellende Richter nicht, da bereits ein "Anfangsverdacht" reicht, um so einen Beschluß ausgestellt zu bekommen.

Dann handelt es sich erst um "nur eine Beschlagnahme", aus der binnen kurzer Zeit bereits eine "Einziehung" wird, ohne die Möglichkeit, dein Tier wieder zu bekommen. Bis dahin hat man in der Regel noch keinen Richter gesehen, der den Anfangsverdacht bekräftigt oder entkräftigt. Das Veterinäramt muss natürlich seine Maßnahme zur "Einziehung " begründen, also werden da abenteuerliche "Fakten " geschaffen, gegen die man widerrum überhaupt keine Chance hat, dies zu entkräftigen, weil ja ein VETERINÄRAMT schon das Richtige tut. Punkt!

Dann will man sich gegen die Beschlagnahme bzw. Einziehung anwaltlich wehren und da kommt das nächste Dilemma.

Auch ein Anwalt ist nur ein Mensch und glaubt in das Gute im Menschen und schließlich hat man es hier mit einer Behörde zu tun, die ja nur dem Tier helfen will und der Halter  wird da bereits zum Täter gemacht an einem wehrlosen Geschöpf.

All die "Fakten" die ein Vetamt dann vorträgt zur Untermauerung warum man ein Tier einziehen will, werden als Gegeben hingenommen, keiner schaut hinter die Fassade und ein Anwalt ist eben auch nur ein Mensch.

Wenn aber ein Anwalt schon nicht vollständig und uneingeschränkt hinter seinem Mandanten steht, wie will er dann einen rechtlich Vertretung und das Gericht überzeugen, wenn er selbst nicht überzeugt ist, dass da was "faul " ist.

Also landet man vielleicht erst bei einem Anwalt dieser Sorte und stellt zu spät fest, dass dieser nicht hinter einem steht und bis dahin ist es zu spät, denn dann ist meistens die Einspruchsfrist bereits abgelaufen und die Behörde "Vetamt" darf die Tiere einziehen, OHNE das man einen Richter überhaupt geschnuppert hat.

Und zwischen Einziehung und Notveräußerung der Tiere liegt nur ein klitzekleiner Weg und schon sind die Tiere für immer weg und man hatte überhaupt keine Chance, auch gegen diese Menschen der Behörde vorzugehen, weil diese sind ja "frei von Fehlern" ( aber welcher Mensch ist das ??? )

Ein weiteres Problem ist, dass ein Anwalt Geld kostet und nicht zu wenig. Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe bleibt einem versagt, da es um einen "Verwaltungsakt" geht, der nicht Beratungshilfe- Prozeßkostenhilfe- fähig ist.

Also hat man entweder kein Geld um sich vertreten zu lassen und man sieht sein Tier nie wieder oder aber man zahlt hunderte von Euro für einen Anwalt um anständig vertreten izu werden und wird man am Ende trotdem nicht. Obwohl rein rechtlich gesehen, einen anwaltliche Tätigkeit als Dienstleistung anzusehen ist. Und Dienstleistung heißt  auch, dem Kunden nach Besten Gewissen und Wissen zu "bedienen".

Ich habe versucht zu veranschaulichen, wo z.B. der Unterschied liegt in Jugendamt und Vetamt. Beides sind staatliche Ämter, beide haben eine Aufgabe zu erfüllen, aber beide arbeiten nicht mit gleichen "Waffen", obwohl beide Ämter zum Schutz ihrer Schützlinge arbeiten sollten.

Diese Gruppe soll dazu dienen, diese Ungerechtigkeit in das Bewußtsein der Menschen zu bringen und man anfängt sich zu wehren. Denn wo kein Kläger, da kein Richter und solange selbst die Bevölkerung und gar der eigene Anwalt einen ungesehen zum Täter macht und man eigentlich Opfer ist der Behördenwillkür, solange wird sich nichts ändern und das Vetamt mißbraucht weiterhin seine eigentliche Aufgabe.

 

 

 

 

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